Das Gleichstellungsgesetz: Dein Kind, Dein Job, Deine Rechte

Kenne deine Rechte – Informiere dich!

Als berufstätige Mutter oder schwangere Person stehst du oft vor besonderen Herausforderungen. Das Gleichstellungsgesetz schützt dich vor Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft. Auf dieser Seite erfährst du, welche Rechte du hast und wie du sie einfordern kannst – damit du gut vorbereitet und entspannt aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrst.

Mama-Work-Rights ist eine Kampagne der Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt. Hier findest du konkrete Fallbeispiele, hilfreiche Vorlagen zum Download, Tipps zum Vorgehen bei Diskriminierung sowie weiterführende Informationen und Beratungsangebote.

> Nichtanstellung wegen Schwangerschaft

> Kündigung in der Probezeit

> Mobbing

> Diskriminierende Kündigung

> Rachekündigung

Grundsätzlich gilt:

1. Du darfst an deinem Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden, weil du schwanger oder Mutter bist. Das Gleichstellungsgesetz verbietet es.


2. Fühlst du dich diskriminiert, kannst du dich an die kantonale Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren ist vertraulich, unkompliziert und kostenlos.


3. Eine diskriminierende Kündigung oder Mobbing musst du nicht vollständig beweisen können. Es reicht aus, wenn du sie nachvollziehbar darstellen kannst.


4. Dir darf nicht gekündigt werden, weil du dich gegen eine Diskriminierung wehrst.

 

Du benötigst Unterstützung? – Wir helfen gerne

Die Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt bietet für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt eine kostenlose Auskunft an. Im Link findest du zudem weitere Beratungsstellen, welche dir zu spezifischen Fragen im Arbeitskontext oder bei Wohnsitz oder Arbeitsort in einem anderen Kanton weiterhelfen können.

> Kostenlose Beratung

 
 

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